AGB
 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

§ 1 Geltung

(1.) Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich anerkennen.
Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung ausführen

(2) Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf das Erfordernis der Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden.

(3) Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten gem. § 310 BGB.

§ 2 Angebot - Vertragsabschluß

(1.) Angebote erfolgen, soweit sie nicht befristet sind, freibleibend. Die Annahme eines uns erstellten Auftrages bedarf zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

(2.) Sofern zur Erfüllung eines Vertrages. Aus- bzw. Einfuhrlizenzen oder sonstige amtliche Genehmigungen erforderlich sind, steht die Rechtswirksamkeit des Vertrages unter der aufschiebenden Bedingung der endgültigen und rechtzeitigen Lizenz- bzw. Genehmigungserteilung.

§ 3 Lieferung - Lieferzeit

(1.) Umfang und Inhalt der geschuldeten Lieferung ergeben sich ausschließlich aus unserer Auftragsbestätigung.

(2.) Die Vereinbarung von Lieferzeilen erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.

(3.) Soweit dies für den Kunden zumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

(4.) Alle Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere solche Ereignisse, die wir nicht zu vertraten haben, entbinden uns von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern. Wir sind verpflichtet, den Kunden unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn ein solches Ereignis eintritt; gleichzeitig sind wir gehalten, dem Kunden Mitteilung darüber zu machen, wie lange ein solches Ereignis voraussichtlich dauert. Falls ein solches Ereignis länger als drei Monate andauert, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(5.) Die Lieferungen erfolgen, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart ist, ab Werk. Wir versenden die Ware, sofern keine besonderen Vereinbarungen über die Art der Versendung getroffen sind, nach bestem Wissen auf dem preisgünstigsten bzw. unseres Erachtens besten Versandweg.

(6.) Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung geht ab Werk auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wir auf Wunsch des Kunden die Lieferung an seinem Geschäftssitz ausführen oder ausführen lassen. Soweit der Kunde eine Transportvorsicherung eindockt, ist er verpflichtet, uns schon jetzt alle Entschädigungsansprüche abzutreten, soweit sich diese auf die vom Kunden übernommene Sach- und Preisgefahr beziehen. Wir nehmen hiermit die Abtretung an.

§ 4 Lieferung - Annahmevorzug

(1.) Sofern wir in Lieferverzug geraten, ist unsere Schadensersatzhaftung - ausgenommen im Fall vorsätzlichen Handelns - auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(2.) Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit das zwischen dem Kunden und uns vereinbarte Liefergeschäft ein Fixgeschäft gem. § 376 HGB ist oder wenn als Folge des von uns zu vertretenen Verzugs das Interesse des Kunden an einer rechtzeitigen Lieferung weggefallen ist. Darüber hinaus gilt Abs. 1 dann nicht, wenn der Lieferverzug auf einem Umstand beruht, der von uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.

(3.) Der Kunde Ist verpflichtet, sofern wir in Lieferverzug geraten sind, uns ein den Umständen nach angemessene Nachfrist zu setzen. Verstreicht diese aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so ist der Kunde verpflichtet, die Erfüllung der Lieferung schriftlich abzulehnen, soweit er Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten will Die Regelungen von Abs. 1 und Abs. 2 gelten entsprechend.

(4.) Sofern der Kunde in Annahmeverzug gerät, sind wir berechtigt, für jede vollendete Woche des Vorzugs eine Entschädigung in Höhe von 1% des Lieferwertes geltend zu machen. Die Verzugsentschädigung ist höher anzusetzen, sofern wir den Nachweis einbringen, dass als Folge des vom Kunden zu vertretenen Verzugs ein höherer Schaden entstanden ist. Die Entschädigung ist niedriger anzusetzen, wenn uns der Kunde nachweist, dass als Folge des von ihm zu vertretenen Verzugs gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als der pauschalierte Schaden entstanden ist.

(5.) Sobald der Kunde in Annahmeverzug gerät, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung auf den Kunden über.

§ 5 Preise - Zahlungsbedingungen

(1.) Sofern nicht anders vereinbart ist, gelten die jeweiligen Preise ab Werk in €, unverzollt und ohne Mehrwertsteuer. Wir sind berechtigt, im Falle der Erhöhung der Gestehungskosten die Preise entsprechend anzupassen, sofern zwischen Vertragsschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt und dies nicht auf unser Verschulden zurückzuführen ist. Spezialverpackungen und Verpackungen auf Wunsch des Kunden werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

(2.) Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Zahlungen entsprechend den Vorgaben der Auftragsbestätigung zu leisten, Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt der Ware netto / Kasse fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung

(3.) Wechsel nehmen wir nur entgegen, wenn dies schriftlich vereinbart worden ist. In diesem Fall trägt der Kunde die Diskontspesen. Die Zahlung gilt erst als geleistet, wenn der geschuldete Betrag uns unwiderruflich gutgeschrieben ist.

(4.) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, sofern die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Darüber hinaus ist der Kunde berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, sofern und soweit wir ein Vertragsverletzung zu vertreten haben.

(5.) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Schaden ist niedriger anzusetzen, sofern der Kunde nachweist, dass nur als Folge des von ihm zu vertretenen Zahlungsverzugs gar kein oder ein wesentlich geringerer Verzugsschaden entstanden ist

(6.) Bei Zahlung in einer anderen als der vereinbarten Währung geben die Valuta-Differenzen zu Lasten des Kunden

§ 6 Gewährleistung

(1.) Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich gem. §§ 377, 378 HGB zu untersuchen und etwaige Mängelrügen schriftlich geltend zu machen. Eine Rüge innerhalb von zwei Arbeitstagen gilt als rechtzeitig. Dies gilt auch für versteckte Mängel nach deren Entdeckung

(2.) Vorstehende Regelungen gelten auch für Zuviel- und Zuweniglieferungen sowie bei Falschlieferungen.

(3.) Sofern wir gewährleistungspflichtig sind, sind wir berechtigt, innerhalb angemessener Frist den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Sind wir hierzu nicht bereit oder nicht in der Lager, insbesondere verzögert sich die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt die Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen fehl, so ist der Kunde berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen.

(4.) Angaben von uns zum Liefer- und Leistungsgegenstand stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Produktspezifische Abweichungen in Farbe und Materialzustand, die innerhalb der natürlichen Toleranzen für Naturprodukte liegen, gelten nicht als Qualitätsabweichung. Das gilt auch bei Käufen nach Muster.

(5.) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate.
(6.) Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und die Zusicherung das Mangelfolgeschadenrisiko einschließt. Ferner gilt die Haftungsbegrenzung nicht, sofern wir eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt haben.

(7,) Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt; dies gilt nicht, sofern die Schadensursache auf vorsätzlichem Handeln beruht.
 

§ 7 Haftung

(1.) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gellen auch für alle sonstigen Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund sie uns gegenüber geilend gemach werden. Dies gut insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit, Unvermögen, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten (positive Vertragsverletzung) sowie aus sonstigen gesetzlichen Haftungstatbeständen

(2.) Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

(3) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für Schadensersatzansprüche, die unmittelbar gegenüber unseren Mitarbeitern, Arbeitnehmern, Angestellten. Stellvertretern und / oder Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden.

(4.) Soweit deliktische Ansprüche uns gegenüber geltend gemacht werden, bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist unberührt; der Kunde ist jedoch verpflichtet, etwaige deliktische Schadensersatzansprüche uns gegenüber innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend zu machen, nachdem er Kenntnis von allen anspruchbegründeten Voraussetzungen erlangt hat.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1.) Die gelieferten Waren bleiben bis zum Eingang der Zahlungen auf sämtliche Forderungen aus der zwischen dem Kunden und bestehenden Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Der Kunde hat die Waren auf seine Kosten gegen Feuer, Einbruch / Diebstahl und Wasserschäden zu versichern.

(2.) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die sofortige Barzahlung, ferner für noch zu liefernde Ware nach unserem Ermessen Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen.

(3.) Der Kunde ist berechtigt, die unter Vorbehalt gelieferte Ware innenhalb seines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs an Dritte weiter zu veräußern. Soweit dies geschieht, tritt der Kunde uns schon jetzt alle Ansprüche ab, die ihm aus dem weiteren Verkauf gegenüber seinen Abnehmern erwachsen. Die ist auf die Höhe der Forderung beschränkt, die als Faktur-Endbetrag zwischen dem Kunden und uns vereinbart worden ist. Soweit dies geschieht, sind wir berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen; in diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns alle erforderlichen Angaben zu machen, damit wir in der Lage sind, die Forderung gegenüber den Abnehmern selbst einzuziehen. Wir sind berechtigt, die Weiterveräußerungs- und Einziehungsermächtigung zu widerrufen sofern der Kunde in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten geraten oder Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahren über sein Vermögen gestellt worden ist.

(4.) Soweit der Kunde von uns gelieferte Vorbehaltsware weiterverarbeitet, geschieht dies stets für uns. Sofern der Kunde auch die Vorbehaltsware anderer Lieferanten weiterverarbeitet, erstreckt sich das uns zustehende Vorbehaltseigentum an der weiterverarbeiteten Ware anteilig auf den Wert der von uns gelieferten Vorbehaltsware.

(5.) Soweit die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit anderen Sachen / Gegenständen unterschiedslos vermischt wird, erwerben wir in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware Miteigentum an der Gesamtsache, das der Kunde unentgeltlich für uns verwahrt.

(6.) Soweit der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt, sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Kunden die entsprechenden Sicherheiten freizugeben; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

(7.) Der Kunde darf, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, die Vorbehaltsware oder die aus ihr hergestellten oder mit ihr vermischten Sachen weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Werden die vorgenannten Gegenstände beim Kunden verpfändet oder beschlagnahmt, so hat er uns sofort schriftlich zu benachrichtigen.

§ 9 Gerichtsstand - Sonstiges

(1.) Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

(2.) Für alle Verträge gilt deutsches Recht als vereinbart; die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen

(3.) Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten, einschließlich der Zahlungspflichten des Kunden, ist unser Geschäftssitz.

Stand: November 2007

 

Einkaufsbedingungen

 

§ 1 Bestellung

1.) Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich erteilt oder bestätigt haben. Änderungen oder Ergänzungen unserer Bestellungen und/oder dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2.) Die Annahme einer Bestellung muss schriftlich erfolgen. Sie ist für uns nur rechtsverbindlich, wenn sie uns innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Bestellung zugeht. Die Bestellung gilt zu unseren Bedingungen angenommen, gleichgültig  ob diese vom Lieferanten wiederholt werden oder nicht. Anderslautende Bedingungen des Lieferanten haben keine Rechtsgültigkeit,  und zwar auch dann nicht, wenn wir sie nicht ausdrücklich abgelehnt haben. Die Annahme der Lieferung bedeutet kein Einverständnis mit den Bedingungen des Lieferanten.

§ 2 Lieferfrist

Bei nicht fristgemäßer Lieferung – auch unverschuldeter -  sind wir nach Setzung einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Teillieferungen dürfen wir behalten und im übrigen vom Vertrag zurücktreten.

§ 3 Lieferung/Versand

1.) Wenn nichts anderes vereinbart, hat die Lieferung „franco“ einschließlich Verpackung zu erfolgen.

2.) Lieferung und Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Erst die Ablieferung beim Empfänger befreit den Lieferanten von der Tragung der Versandgefahr.

3.) Wir sind nicht verpflichtet, ganz oder teilweise beschädigte Sendungen anzunehmen oder zur Schadensfeststellung einzulagern. Kosten für Versicherungen erkennen wir nur an, wenn sie vorher mit uns vereinbart worden sind.

4.) Für jede Lieferung ist uns sofort bei Abgang eine spezifizierte Versandanzeige mit Angabe unserer Bestellnummer zu senden.

§ 4 Gewährleistung / Kennzeichnung

Der Lieferant gewährleistet, dass die gelieferte Ware den für ihren Vertrieb und ihre Verwendung geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland entspricht und nicht gegen Rechte Dritter verstößt.

§ 5 Mängelrügen

Wir sind berechtigt, Mängelrügen innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware, bei versteckten Mängeln innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung zu erheben.

§ 6 Abtretungsverbot

Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen uns an Dritte abzutreten.

§ 7 Eigentumsverhältnisse

Der Lieferant versichert, dass die gelieferte Ware von jeglichen Eigentums- und sonstigen Rechten  Dritter frei ist. Vereinbarungen des Lieferanten mit Dritten über einen Eigentumsvorbehalt oder einen verlängerten Eigentumsvorbehalt werden von uns nicht anerkannt.

§ 8 Rechnung / Zahlung

1.) Rechnungen sind bei Absendung der Ware unter Angabe der Bestellnummer direkt per Post an uns zu senden. Auf den Rechnungen sind Verpackungsart, Gewicht, Waggon- bzw. Kolli-Nummer anzugeben. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.

2.) Zahlungen erfolgen innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Die Zahlungsfrist beginnt frühestens mit dem Eingangsdatum der Rechnung, jedoch nicht vor Eingang der mangelfreien Ware. Maßgebend für die fristgerechte Zahlung  ist der Postabgangsstempel.

3.) Etwa berechnete Verpackung wird frachtfrei zurückgesandt und der für die Verpackung angesetzte Betrag von der Rechnung gekürzt.

§ 9 Gewerbliche Schutzrechte

Der Lieferant haftet dafür, dass durch die Lieferung und Benutzung der Ware Patent- und Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

§ 10 Entwürfe / Zeichnungen

1.) Die Ausarbeitung von Entwürfen, Projekten, Plänen, Kostenabrechnungen etc. ist für uns kostenlos und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir die Bestellung nicht erteilen.

2.) Zeichnungen und Modelle, die von uns dem Lieferanten zur Verfügung gestellt oder nach unseren Angaben angefertigt werden,  bleiben bzw. werden unser Eigentum. Sie dürfen nicht für andere Zwecke als die Ausführung unserer Bestellung verwendet,  vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind uns samt allen Vervielfältigungen sofort nach Ausführung der Bestellung  unaufgefordert zurückzugeben. Kommt es nicht zur Lieferung, so hat uns der Lieferant, sobald dies feststeht, ebenfalls alle Unterlagen zurückgeben.

§ 11 Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort, an den der Lieferant die Ware zu liefern hat. Erfüllungsort für unsere Zahlungen ist Hamburg.

§ 12 Gerichtsstand / Anwendbares Recht

1.) Soweit der Lieferant Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen ist, ist Schleswig ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.

2.) Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Lieferanten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen Kaufgesetzes.